FSC Kernarbeitsnormen
Der FSC verlangt seit der Einführung des neuen Standards im Kapitel 7 die Einhaltung der Kernarbeitsnormen. Für die Lizenznehmer eine eher leichte Übung. Wie lauten die Grundforderungen?
Das FSC-Unternehmen verpflichtet sich 4 wesentliche Punkte einzuhalten:
- Die Organisation setzt keine Kinderarbeit ein.
- Die Organisation beseitigt alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit.
- Die Organisation muss sicherstellen, dass es keine Diskriminierung bei Beschäftigung und Beruf gibt.
- Die Organisation respektiert die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
Die Prüfung wird im Zuge der Audits durch akkreditierte Prüfstellen durchgeführt. Die Auditoren müssen in ihren Berichten festhalten, wie die Umsetzung der Standards vorgenommen wird. Dazu müssen Dokumente (Papierform oder auch elektronisch) vom Lizenznehmer bereit gehalten werden. Gemäß den Vorgaben müssen Firmen, die Vor-Ort Tätigkeiten verrichten, auch eine Grundsatzerklärung abgeben. Diese sollte kein Problem sein - sollte man meinen! 4 Punke die selbstverständlich sein sollten. Bei Firmen, die keine Grundsatzerklärung abgeben wird das Audit spannend! Die Konsequenz kann sein, dass der Auditor eine Hauptabweichung (Major non-coformity) verzeichnet. So eine Hauptabweichung muss innerhalb von 3 Monaten behoben werden.
Nachstehende Firmen bzw. Institutionen haben die Grundsatzerklärung unterzeichnet:
ADIT Andreas Doegl GmbH
Agfa GmbH
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Ammerer GmbH
B&N Service4you e.U
Babicky Graphic Service Gmbh
Brozek Gebäudereinigung Gmbh
Canon
Doris Ebster
druma, Posner GmbH
F+D Facility GmbH
Fuji GmbH
Georg Heinz Schandl
Harald Sexl GmbH
Heidelberg Austria GmbH
Heider Andreas
Hermann Suchy
Hollaus Aufzüge Maschinenbau Ges.m.b.H.
Horizon GmbH
Ing. Knauseder Mechatronik
Kaeser Kompressoren GMBH
Koenig & Bauer (AT) GmbH
Komori Druckmaschinen
Konica Minolta
manroland sheetfed Deutschland GmbH
Milica Popovic
Müller Martini Eastern Europe GmbH
Paar Graphische Maschinen
Ricoh Austria GmbH
Rosenberger & Steinberger OG
Rotasystem Service GmbH
Schneider Torsysteme
Xerox Austria GmbH
Zeidler Stapler GmbH
Zünd Österreich GmbH
Nachstehende Firmen haben die Grundsatzerklärung bis dato nicht unterzeichnet. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass das Unternehmen die 4 Grundsäulen der Kernarbeitsnormen einhält. Bsp. Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter (Gründung eines Betriebsrates usw.).
Bei einer fehlenden Grundsatzerklärung muss bei einem FSC-Audit eine Hauptabweichung (Major-Non-Confirmation) im verzeichnet werden. Unternehmen, die ein FSC-Zertifikat anstreben sind bis zur Änderung ausgeschlossen.
- Kodak GmbH
- MBO Postpress Solutions GmbH
- Staplerprofi Wels
- Vink Austria
Stand: 30.05.2023
Inhalt:
Hinweise zu den FSC-Kernarbeitsnormen.
Kommentar:
Ein FSC-Label ist ein Gütesiegel für nachhaltige Waldwirtschaft. Im Zuge einer FSC-Zertifizierung wird das Commitment der wesentlichen 4 Punkte hinsichtlich Arbeitnehmer auch von Dienstleistern (Wartungsarbeiten, Fremdarbeitsfirmen) eingefordert. Liegt von den Dienstleistern keine Grundsatzerklärung vor, so ist im FSC-Audit eine Hauptabweichung zu vergeben!