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Grundsatzerklärung der FSC-Gruppe

Der FSC fordert im Standard FSC-STD 40.004 V3.1, dass jedes Unternehmen eine Grundsatzerklärung hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzrechte unterzeichnet und veröffentlicht. Bei der Gruppenzertifizierung wird diese Grundsatzerklärung von der Zentrale durchgeführt. Die vier Punkte dieser Erklärung sind:

Keine Kinderarbeit;
Keine Form von Zwangs- und Pflichtarbeit;
Beschäftigungs- und Berufspraktiken sind nicht diskriminierend;
Respektieren der Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

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