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FSC Kernarbeitsnormen

Der FSC verlangt seit der Einführung des neuen Standards im Kapitel 7 die Einhaltung der Kernarbeitsnormen. Für die Lizenznehmer eine eher leichte Übung. Wie lauten die Grundforderungen?

Das FSC-Unternehmen verpflichtet sich 4 wesentliche Punkte einzuhalten:

  1. Die Organisation setzt keine Kinderarbeit ein.
  2. Die Organisation beseitigt alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit.
  3. Die Organisation muss sicherstellen, dass es keine Diskriminierung bei Beschäftigung und Beruf gibt.
  4. Die Organisation respektiert die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.

Die Prüfung wird im Zuge der Audits durch akkreditierte Prüfstellen durchgeführt. Die Auditoren müssen in ihren Berichten festhalten, wie die Umsetzung der Standards vorgenommen wird. Dazu müssen Dokumente (Papierform oder auch elektronisch) vom Lizenznehmer bereit gehalten werden. Gemäß den Vorgaben müssen Firmen, die Vor-Ort Tätigkeiten verrichten, auch eine Grundsatzerklärung abgeben. Diese sollte kein Problem sein - sollte man meinen! 4 Punke die selbstverständlich sein sollten. Bei Firmen, die keine Grundsatzerklärung abgeben wird das Audit spannend! Die Konsequenz kann sein, dass der Auditor eine Hauptabweichung (Major non-coformity) verzeichnet. So eine Hauptabweichung muss innerhalb von 3 Monaten behoben werden.

Nachstehende Firmen bzw. Institutionen haben die Grundsatzerklärung unterzeichnet:

ADIT Andreas Doegl GmbH

Agfa GmbH

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Ammerer GmbH

B&N Service4you e.U

Babicky Graphic Service Gmbh

Brozek Gebäudereinigung Gmbh

Canon

Doris Ebster

druma, Posner GmbH

F+D Facility GmbH

Fuji GmbH

Georg Heinz Schandl

Harald Sexl GmbH

Heidelberg Austria GmbH

Heider Andreas

Hermann Suchy

Hollaus Aufzüge Maschinenbau Ges.m.b.H.

Horizon GmbH

Ing. Knauseder Mechatronik

Kaeser Kompressoren GMBH

Koenig & Bauer (AT) GmbH

Komori Druckmaschinen

Konica Minolta

manroland sheetfed Deutschland GmbH

Milica Popovic

Müller Martini Eastern Europe GmbH

Paar Graphische Maschinen

Ricoh Austria GmbH

Rosenberger & Steinberger OG

Rotasystem Service GmbH

Schneider Torsysteme

Xerox Austria GmbH

Zeidler Stapler GmbH

Zünd Österreich GmbH

Nachstehende Firmen haben die Grundsatzerklärung bis dato nicht unterzeichnet. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass das Unternehmen die 4 Grundsäulen der Kernarbeitsnormen einhält. Bsp. Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter (Gründung eines Betriebsrates usw.).

Bei einer fehlenden Grundsatzerklärung muss bei einem FSC-Audit eine Hauptabweichung (Major-Non-Confirmation) im verzeichnet werden. Unternehmen, die ein FSC-Zertifikat anstreben sind bis zur Änderung ausgeschlossen.

  • Kodak GmbH
  • MBO Postpress Solutions GmbH
  • Staplerprofi Wels
  • Vink Austria

Stand: 30.05.2023

  

Inhalt:
Hinweise zu den FSC-Kernarbeitsnormen.

Kommentar:
Ein FSC-Label ist ein Gütesiegel für  nachhaltige Waldwirtschaft. Im Zuge einer FSC-Zertifizierung wird das Commitment der wesentlichen 4 Punkte hinsichtlich Arbeitnehmer auch von Dienstleistern (Wartungsarbeiten,  Fremdarbeitsfirmen) eingefordert. Liegt von den Dienstleistern keine Grundsatzerklärung vor, so ist im FSC-Audit eine Hauptabweichung zu vergeben!